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Keine Haftung des Geschäftsführers infolge Konkurses der Hausbank

RechtsprechungJudikaturRichard HargassnerÖJZ 2025/168ÖJZ 2025, 543 - 545 Heft 9 v. 6.6.2025

§ 25 Abs 1 GmbHG

Unter der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns sind die Sorgfalt, die Fähigkeiten und die Kenntnisse zu verstehen, die von einem Geschäftsführer in dem betreffenden Geschäftszweig und nach der Größe des Unternehmens üblicherweise erwartet werden können. Der Sorgfaltsmaßstab darf nicht überspannt werden.

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