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Ausgleichsanspruch gegen die Gemeinde

EvidenzblattJudikaturMartina Weixelbraun-MohrÖJZ 2025/154ÖJZ 2025, 481 Heft 8 v. 13.5.2025

§§ 364, 364a ABGB

Die nachbarrechtliche Haftung als Gemeinde kann nicht deshalb eingeschränkt sein, weil der Schaden durch eine der allgemeinen Daseinsvorsorge dienende Anlage entstand.

1 Ob 123/24f

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