§ 32 Abs 2 erster Satz StGB
Die erschwerende Wertung eines bloß den Strafrahmen bestimmenden Tatumstands bei der Strafbemessung verstößt nicht gegen das sog Doppelverwertungsverbot.
15 Os 99/24h
§ 32 Abs 2 erster Satz StGB
Die erschwerende Wertung eines bloß den Strafrahmen bestimmenden Tatumstands bei der Strafbemessung verstößt nicht gegen das sog Doppelverwertungsverbot.
15 Os 99/24h