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Lizenznehmer im Markenrechtsstreit als einfacher Nebenintervenient

EvidenzblattJudikaturRichard HargassnerÖJZ 2025/13ÖJZ 2025, 45 Heft 1 v. 19.12.2024

§§ 14, 20 ZPO

Gem § 14 Abs 4 MSchG kann jeder Lizenznehmer einer vom Inhaber der Marke erhobenen Verletzungsklage als Nebenintervenient beitreten. Eine auf diese Bestimmung gestützte Nebenintervention ist eine einfache und keine streitgenössische Nebenintervention.

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