§ 382c EO
Unter einem körperlichen Angriff nach §§ 382b, 382c EO ist eine Gewaltanwendung iS einer physischen Krafteinwirkung zu verstehen, die aber nicht in einer unmittelbaren Einwirkung auf den Körper selbst bestehen muss.
§ 382c EO
Unter einem körperlichen Angriff nach §§ 382b, 382c EO ist eine Gewaltanwendung iS einer physischen Krafteinwirkung zu verstehen, die aber nicht in einer unmittelbaren Einwirkung auf den Körper selbst bestehen muss.