Art 6 Abs 2 und 3 AWB
Ein Querverweis in einem Klauselwerk oder ein Verweis auf Preislisten führt an sich noch nicht zur Intransparenz im Sinn von § 6 Abs 3 KSchG.
7 Ob 74/24v
Art 6 Abs 2 und 3 AWB
Ein Querverweis in einem Klauselwerk oder ein Verweis auf Preislisten führt an sich noch nicht zur Intransparenz im Sinn von § 6 Abs 3 KSchG.
7 Ob 74/24v