Die am 28. 11. 2023 im Amtsblatt der EU veröffentlichte zur Änderung der Richtlinie 2011/83/EU in Bezug auf im Fernabsatz geschlossene Finanzdienstleistungsverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 2002/65/EG ist bis 19. 12. 2025 umzusetzen, die am 6. 3. 2024 veröffentlichte zur Änderung der Richtlinien 2005/29/EG und 2011/83/EU hinsichtlich der Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und durch bessere Informationen (Empowering-Consumers-Richtlinie) bis 27. 3. 2026. Der Beitrag stellt die beiden Richtlinien - mit Fokus auf die Änderungen in der Verbraucherrechte-Richtlinie und die Aufhebung der "alten" FernFin-Richtlinie - vor und identifiziert die wesentlichen Neuerungen und Gesichtspunkte bei der Umsetzung. Die Umsetzungen beider Richtlinien machen Änderungen im KSchG und im FAGG notwendig.