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Unwirksamkeit einer Klageausdehnung

EvidenzblattJudikaturJörg ZiegelbauerÖJZ 2024/86ÖJZ 2024, 293 - 295 Heft 5 v. 14.3.2024

§§ 176, 208 Abs 5 Satz 2 ZPO

Im Hinblick auf den in § 176 ZPO verankerten Verfahrensgrundsatz der Mündlichkeit der Verhandlung vor dem erkennenden Gericht kann - sofern nicht eine Sondernorm besteht (zB § 396 ZPO) - in Schriftsätzen enthaltenes Vorbringen nur dann berücksichtigt werden, wenn es in der Verhandlung mündlich vorgetragen wurde.

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