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Haushaltsversicherung und Einbruchsdiebstahl

EvidenzblattJudikaturJörg ZiegelbauerÖJZ 2024/85ÖJZ 2024, 291 - 293 Heft 5 v. 14.3.2024

Art 4 ABH 2013; Art 3.2 ABS 2001

Grobe Fahrlässigkeit erfordert, dass ein objektiv besonders schwerer Sorgfaltsverstoß bei Würdigung aller Umstände des konkreten Falls auch subjektiv schwerstens vorzuwerfen ist.

7 Ob 59/23m

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