vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zur Zulässigkeit der Vereinbarung einer Servicepauschale im Telekombereich

BeitragAufsatzGeorg GrafÖJZ 2024/84ÖJZ 2024, 517 - 529 Heft 9 v. 5.6.2024

Verbraucherschützer vertreten die Ansicht, die von den Telekombetreibern bei bestimmten Tarifen verrechnete Servicepauschale sei ebenso unzulässig wie ihre von Fitnessstudios verrechnete Namensvetterin, die der OGH in einer Reihe von Entscheidungen wegen eines Verstoßes gegen § 879 Abs 3 ABGB für unwirksam erklärt hat. Der vorliegende Beitrag zeigt, dass sich diese Rsp des OGH nicht auf die Telekombranche übertragen lässt und die dort verrechnete Servicepauschale als zulässig anzusehen ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!