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Abgabenhinterziehung

EvidenzblattJudikaturEckart RatzÖJZ 2024/58ÖJZ 2024, 190 - 192 Heft 3 v. 14.2.2024

§ 33 FinStrG

Im Bereich der USt wird das Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 2 lit a FinStrG von jenem nach § 33 Abs 1 FinStrG konsumiert, wenn Letzteres nach Verwirklichung des Ersteren in der Folge mit Beziehung auf den gleichen USt-Verkürzungsbetrag und denselben Steuerzeitraum zumindest versucht (§ 13 FinStrG) wird.

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