§ 1159 ABGB
Der OGH beantragt beim VfGH die Aufhebung von Bestimmungen des ABGB wegen Verstoßes gegen das Legalitätsprinzip und den Gleichheitsgrundsatz.
Er hält die gesetzliche Regelungsermächtigung des § 1159 ABGB, wonach durch Kollektivvertrag für Branchen, in denen Saisonbetriebe iSd § 53 Abs 6 des ArbVG BGBl 1974/22, überwiegen, abweichende Regelungen festgelegt werden können, für verfassungswidrig.