vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Akteneinsicht im Verlassenschaftsverfahren

EvidenzblattJudikaturAndrew AnnerlÖJZ 2024/228ÖJZ 2024, 814 - 815 Heft 13 v. 11.9.2024

§ 81 GOG; § 219 ZPO

Der gerichtliche Verlassenschaftsakt hat nicht nur die an den GKoär gerichteten Eingaben, sondern auch die von ihm als Rechtspflegeorgan vorgenommenen Verfahrensschritte zu umfassen. Der GKoär ist daher verpflichtet, diese Unterlagen dem gerichtlichen Verlassenschaftsakt zuzuordnen, der auch Gegenstand der Akteneinsicht ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!