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Zulässigkeit von Verpflichtungen für Unternehmen, Sicherheitsvorräte für Erdölerzeugnisse zu schaffen und zu halten

EuGH-LeitsatzkarteiJudikaturClaudia Fuchs, Irene KristlerÖJZ 2024/116ÖJZ 2024, 710 - 711 Heft 11 v. 31.7.2024

1. Art 3 iVm Art 1 und 2 Abs 1 lit i und j RL 2009/119/EG zur Verpflichtung der MS, Mindestvorräte an Erdöl und/oder Erdölerzeugnissen zu halten, idF DurchführungsRL 2018/1581/EU ist dahin auszulegen, dass die MS nicht verpflichtet sind, Sicherheitsvorräte an sämtlichen Kategorien von Energieprodukten des Anh A Kap 3.4 VO 1099/2008/EG über die Energiestatistik idF VO 2019/2146/EG zu halten. Vielmehr können sie ihrer aus Art 3 folgenden Verpflichtung zum Halten von Sicherheitsvorräten nachkommen, indem sie Sicherheitsvorräte halten, die sich nur aus einigen dieser Kategorien zusammensetzen.

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