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Keine Haftung für Selbstmord eines Patienten

EvidenzblattJudikaturMartina Weixelbraun-MohrÖJZ 2023/284ÖJZ 2023, 978 - 980 Heft 16 v. 5.12.2023

§§ 1295 ff ABGB; § 1 AHG

Die fehlende Risikoerhöhung des Schadenseintritts durch den Behandlungsfehler steht einer Teilhaftung wegen Ursachenzweifeln entgegen, weil die Teilhaftung ebenfalls die konkrete Gefährlichkeit des Behandlungsfehlers für den Schadenseintritt erfordert.

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