§ 373 BVergG
In Analogie zu § 373 Abs 3 BVergG ist eine Schadenersatzklage im Fall einer Berichtigung der Ausschreibungsunterlagen, die durch einen hinreichend qualifizierten Vergaberechtsverstoß verursacht wurde, unabhängig von einer vorherigen Feststellung durch die Vergabekontrollbehörde zulässig.