vorheriges Dokument
nächstes Dokument

ErbRÄG 2015 und Schenkung auf den Todesfall

EvidenzblattJudikaturAndrew AnnerlÖJZ 2023/282ÖJZ 2023, 977 Heft 16 v. 5.12.2023

§ 1503 Abs 7 Z 2 und 5 ABGB

Die Gültigkeit einer Schenkung auf den Todesfall ist nach den beim Abschluss des Vertrags geltenden Formvorschriften zu beurteilen: Bei Altverträgen nach § 956 ABGB aF, bei Neuverträgen nach § 603 ABGB nF.

Für die übrigen, materiell-rechtlichen Folgen der Schenkung gilt das neue Recht, wenn der Erblasser nach dem 31. 12. 2016 gestorben ist; zB für das Wesen der Schenkung auf den Todesfall, die "Vertragstheorie" (§ 603 ABGB nF), für das Pflichtteilsrecht (§ 756 ABGB nF) und für das Anrechnungsrecht (§§ 780 ff ABGB nF).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!