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Gastwirtschaft - teilweise Brauchbarkeit trotz Betretungsverbots

EvidenzblattJudikaturMartina Weixelbraun-MohrÖJZ 2023/280ÖJZ 2023, 972 - 974 Heft 16 v. 5.12.2023

§§ 1104, 1105 ABGB

Wurde ein Unternehmen in einem Bestandobjekt betrieben und für die Zeit eines die faktische Nutzung ausschließenden pandemiebedingten Betretungsverbots ein Umsatzersatz bezogen, so ist der Bestandgegenstand für diese Zeit nicht als vollständig unbrauchbar anzusehen.

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