Mit dem Gewaltschutzgesetz 2019 wurden mehrere neue Strafbemessungsvorschriften eingeführt und bestehende abgeändert. Ziel der Gesetzesänderung war die Verschärfung von Strafen für Täter von Gewalt- und Sexualdelikten. Ungeachtet der vehementen Kritik aus Lehre und Praxis im Hinblick auf die Sinnhaftigkeit der Regelungen wurde das Vorhaben umgesetzt und die Novelle trat mit 1. 1. 2020 in Kraft. Die komplexe und ineinander verzahnende Ausgestaltung der nun geltenden Strafbemessungsvorschriften hat, wie im Vorfeld befürchtet, zu Problemen bei der Anwendung in der Praxis geführt. Der Beitrag soll diesbezüglich zu mehr Klarheit beitragen.