Während eine kurze Stichprobe im Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramts den Anschein erweckt, in der Rechtsprechung scheine man sich der Bedeutung von "scheinbar" und "anscheinend" wohl bewusst zu sein, (FN 1) gilt das allem Anschein
Das Wort "scheinbar" wird anscheinend gerne und oft benutzt, da es kürzer ist als anscheinend