Bewertungen auf einer Online-Plattform sind nach den Grundsätzen des § 1330 ABGB zu beurteilen, wobei eine mit Begleittext kommentierte "Sterne"-Bewertung in ihrer Gesamtheit zu betrachten ist. Sofern ihre objektive Richtigkeit überprüfbar ist, sind solche bewertenden Einschätzungen Tatsachenbehauptungen gleichzusetzen.
6 Ob 143/21d