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Rechtsmissbräuchlicher Rücktritt vom Secondhand-Polizzen-Kauf

EvidenzblattJudikaturHelge HochÖJZ 2020/24ÖJZ 2020, 170 - 173 Heft 4 v. 6.2.2020

§ 3 Abs 1 aF KSchG (§ 1295 Abs 2 ABGB)

Es ist rechtsmissbräuchlich, rund 17 Jahre nach Erfüllung des Kaufvertrags, Jahre nach Abwicklung der zugrundeliegenden Versicherungsverträge und Feststellung, dass sich die Investitionen nicht wie gewünscht entwickelt haben, nun unter Berufung auf die Unterlassung einer entsprechenden Belehrung vom Kaufvertrag zurückzutreten.

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