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Kein Begründungsmangel bei Widerspruch zwischen Sanktionsausspruch und Entscheidungsgründen

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturEckart RatzÖJZ 2020/23ÖJZ 2020, 139 Heft 3 v. 27.1.2020

In Hinsicht auf den Sanktionsausspruch (§ 260 Abs 1 Z 3 StPO) kommt ein aus § 281 Abs 1 Z 5 StPO relevanter Widerspruch zu den Entscheidungsgründen nicht in Betracht.

13 Os 128/18z

Abstract aus ÖJZ bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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