Gegenstand der Entscheidung
Nach der Scheidung der Ehe begehrte der Kläger mit Teilungsklage die Aufhebung der Eigentumsgemeinschaft an der im Hälfteeigentum der Exehegatten stehenden Liegenschaft durch gerichtliche Feilbietung.
Gegenstand der Entscheidung
Nach der Scheidung der Ehe begehrte der Kläger mit Teilungsklage die Aufhebung der Eigentumsgemeinschaft an der im Hälfteeigentum der Exehegatten stehenden Liegenschaft durch gerichtliche Feilbietung.