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FinStrG: Bemessungsgrundlage der Wertersatzstrafe - BFG bestätigt Kritik an OGH und VwGH Anmerkung zu BFG 6. 6. 2019, RV/5300005/2016

ForumAufsatzWerner DoraltÖJZ 2020/23ÖJZ 2020, 191 Heft 4 v. 6.2.2020

Rascher als zu erwarten war, hat das BFG die Kritik an der Rsp des OGH und des VwGH zur Wertersatzstrafe bzw zum gemeinen Wert aufgegriffen und bestätigt:

Entgegen dem OGH und dem VwGH bemisst sich die Wertersatzstrafe nicht vom Händlerverkaufspreis, sondern vom Einzelverkaufspreis, den die Behörde beim Verfall erzielt hätte (BFG 6.

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