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Familienleistungen für in einem anderen Mitgliedstaat lebende Kinder unabhängig von einer Beschäftigung

EuGH-EntscheidungenJudikaturHans Peter LehoferÖJZ 2019/33ÖJZ 2019, 287 Heft 6 v. 11.3.2019

Die VO (EG) 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit, insb ihr Art 67 iVm ihrem Art 11 Abs 2, ist dahin auszulegen, dass für den Anspruch einer Person auf Familienleistungen im zuständigen MS weder Voraussetzung ist, dass diese Person in diesem MS eine Beschäftigung ausübt, noch, dass sie von ihm aufgrund oder infolge einer Beschäftigung eine Geldleistung bezieht.

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