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Unfall eines Schülers im Hochseilpark

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturMartina Weixelbraun-MohrÖJZ 2019/132ÖJZ 2019, 839 Heft 18 v. 9.9.2019

Der Betreiber eines Hochseilparks ist bei der Einweisung und Einschulung sowie nachfolgender Beaufsichtigung der Schüler im Rahmen einer Schulsportwoche als Organ des Bundes tätig. Für die Klage gegen den Betreiber auf Schadenersatz wegen Verletzung von (vertraglichen) Sorgfaltspflichten im Rahmen dieser Einweisung und Beaufsichtigung ist daher gem § 9 Abs 5 AHG der Rechtsweg unzulässig.

1 Ob 87/19d

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