Mit der Umsetzung der RL über faire Handelspraktiken in der Lebensmittelversorgungskette (UTP-RL) wird ein deutliches Zeichen zur Stärkung des Produktionsstandorts gesetzt und das frühere Nahversorgungsgesetz gewinnt wieder an Bedeutung. Schon im geltenden Recht hätten die Generalklauseln in § 1 Nahversorgungsgesetz und § 4 (bzw § 4a neu) KartG 2005 ermöglicht, unfaire Praktiken aufzugreifen. Die Angst vor Auslistung bei der Aufnahme eines förmlichen Verfahrens dürfte einer der Hauptgründe gewesen sein, warum diese Bestimmungen in der Praxis weniger Bedeutung hatten. Die Konkretisierungen aufgrund der RL, welche zu einem Verbotskatalog geführt haben und auch den Geltungsbereich mittels Umsatzschwellenwerten definieren, zusammen mit der Einrichtung einer Erstanlaufstelle, welche einen niederschwelligen Zugang zum Recht schafft, sollen der Anwendung dieser Regelungen zum Durchbruch verhelfen.