Nachdem im Jahr 2019 die RL über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt (DSMRL) veröffentlicht wurde, habe ich an dieser Stelle (ÖBl 2019/4) ua darauf hingewiesen, dass der österr Gesetzgeber im Urhebervertragsrecht (nach einer Diskussion mit allen betroffenen Kreisen) vorhersehbare und rechtssichere Abgrenzungen auszuarbeiten hat.
Abstract aus ÖBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.