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Verjährung von Werklohnforderungen bei Erhebung eines Auskunftsbegehrens gem § 27a KSchG

RechtsprechungVertragsrechtJudikaturN. N.NZ 2025/22NZ 2025, 52 - 54 Heft 1 v. 28.1.2025

Die Verjährung einer Forderung nach § 1168 Abs 1 ABGB bei Anwendbarkeit des § 27a KSchG beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem dem Werkunternehmer eine entsprechende Mitteilung objektiv möglich war.

9 Ob 77/23y

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