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Verletzung des rechtlichen Gehörs

RechtsprechungErbrechtJudikaturN. N.NZ 2024/191NZ 2024, 652 - 653 Heft 12 v. 19.12.2024

1. Die in § 66 Abs 1 Z 1 AußStrG genannten Mängel, zu denen die Verletzung des rechtlichen Gehörs gem § 58 Abs 1 Z 1 AußStrG zählt, können auch dann in einem RevRek geltend gemacht werden, wenn sie vom RekG verneint wurden.

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