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Mehrere haftende Geschenknehmer bilden eine materielle Streitgenossenschaft

RechtsprechungErbrechtJudikaturN. N.NZ 2024/172NZ 2024, 575 - 579 Heft 11 v. 25.11.2024

1. Ausgehend vom Klagsvorbringen richtet sich der Anspruch des Kl gegen jede/n der drei Bekl nach dem Ausmaß des reinen Nachlasses und dem Verhältnis der Summe der insgesamt anrechenbaren Vorempfänge zu den jeweils erhaltenen; es müssen also in jedem Fall alle (anrechenbaren) Schenkungen ermittelt werden.

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