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Erhaltungspflicht des Vermieters für Wärmeversorgungsanlagen

RechtsprechungGrundbuch, Wohn- und LiegenschaftsrechtJudikaturN. N.NZ 2024/169NZ 2024, 568 - 570 Heft 11 v. 25.11.2024

Die Erhaltungspflicht des Vermieters nach § 3 Abs 2 Z 2a MRG ist aus teleologischen Gründen weit auszulegen; sie erfasst alle zur Erzeugung, Weiterleitung und Abgabe von Wärme und Warmwasser dienenden Einrichtungen einer Heizungs- oder Warmwasserversorgungsanlage - hier: Heizungsleitungen und Heizkörper.

5 Ob 51/23w

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