1. Eine in Österreich vormals eingetragene Private Limited by Shares ist nach Inkrafttreten des "Brexit" als GesbR anzusehen oder der Alleingesellschafter ana log § 142 UGB als Gesamtrechtsnachfolger anzusehen (Bestätigung der Rsp).
1. Eine in Österreich vormals eingetragene Private Limited by Shares ist nach Inkrafttreten des "Brexit" als GesbR anzusehen oder der Alleingesellschafter ana log § 142 UGB als Gesamtrechtsnachfolger anzusehen (Bestätigung der Rsp).