Das RekRecht im Verfahren außer Streitsachen steht nur demjenigen zu, dessen rechtlich geschützte Interessen durch den angefochtenen Beschluss beeinträchtigt worden sind. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist ein Mandatsvertrag zwischen der Tochtergesellschaft der Privatstiftung und der Rechtsanwalts-GmbH. Die Beurteilung, dass der Vertrag die Rechtsstellung der Einschreiter als Begünstigte auch dann nicht berührt, wenn die Privatstiftung und ihre Tochtergesellschaft, vertreten durch diese Rechtsanwalts-GmbH, als Kl in zwei Zivilprozessen gegen die Verlassenschaft nach dem Stifter auftreten, ist vertretbar. Das Interesse der Begünstigten "als Erbansprecher und Pflichtteilsberechtigte" am Ausgang der Zivilprozesse ist ein rein wirtschaftliches.