1. Voraussetzung für die Verbücherung eines Bestandrechts ist neben der Zustimmung (Aufsandungserklärung) des Bestandgebers und Eigentümers auch, dass die (die Eintragungsgrundlage bildende) Vertragsurkunde die wesentlichen Vertragspunkte festlegt.
1. Voraussetzung für die Verbücherung eines Bestandrechts ist neben der Zustimmung (Aufsandungserklärung) des Bestandgebers und Eigentümers auch, dass die (die Eintragungsgrundlage bildende) Vertragsurkunde die wesentlichen Vertragspunkte festlegt.