Das Landesgericht für Zivilrechtssachen hat in einer zweitinstanzlichen Entscheidung die Belohnung eines Verlassenschaftskurators in sehr beträchtlicher Höhe jedenfalls dem Grunde nach als nebenprozessuale Kosten des Erbrechtsstreits anerkannt, die dem/den Erben von dem/den darin Unterlegenen zu ersetzen seien. Sollte sich diese Rechtsansicht durchsetzen, käme es nicht nur zu einer häufig enormen Verteuerung von Erbrechtsstreiten im Außerstreitverfahren, sondern unter Umständen zur absichtlichen Verlagerung solcher in Erbschaftsprozesse, was wirtschaftlich oft sinnvoll, aber systemwidrig wäre.