Mit dem ErbRÄG hat der Gesetzgeber weite Teile der erbrechtlichen Bestimmungen des ABGB einer Neuformulierung unterzogen. Der folgende Beitrag untersucht, welche Aufnahme diese neuen Bestimmungen in der Praxis des OGH gefunden haben. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die methodischen Aspekte der Zugangsweise des Höchstgerichts gelegt. (FN )
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