Kärnten
Verordnung der krnt LReg, mit der bautechnische Anforderungen an Gebäude und sonstige bauliche Anlagen festgelegt werden (krnt Bautechnikverordnung 2019 – K-BTV 2019), LGBl 2020/74
Mit der neu erlassenen krnt BTV werden die OIB-RL (einschließlich Leitfäden) in der Fassung April 2019 für anwendbar erklärt. Werden diese OIB-RL eingehalten, wird den §§ 1, 2 und 11 bis 50b krnt BauV festgelegten bautechnischen Anforderungen entsprochen (§ 1). Hinsichtlich des Brandschutzes bestehen in bestimmten Fällen (zB Bauten in der freien Landschaft aus Gründen des Landschaftsbildes) zT abweichende Bestimmungen.