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Naturalunterhalt.

5. OGH – Zivilsachen20.01 ABGBMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2025/7450Jus-Extra OGH-Z 2025, 1 Heft 441 v. 27.2.2025

§ 231 ABGB, § 1418 ABGB

Stellt der Unterhaltspflichtige während eines Monats – etwa durch Ausziehen aus der gemeinsamen Wohnung – die Leistung von Naturalunterhalt ein, wird dadurch für den verbleibenden Teil des Monats Geldunterhalt fällig.

OGH, 24.07.2014, 1 Ob 118/24w

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