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Annäherungsverbote.

5. OGH – Zivilsachen10.13 AHGMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2025/7449Jus-Extra OGH-Z 2025, 1 Heft 441 v. 27.2.2025

§ 1 AHG, § 38a SicherheitspolG

Betretungs- und Annäherungsverbote nach § 38a SPG dienen dem Schutz des Gefährdeten. Das schuldhafte Unterlassen solcher Anordnungen kann daher Amtshaftungsansprüche begründen.

OGH, 27.05.2024, 1 Ob 39/24b

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