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Leistungsschutz.

5. OGH – Zivilsachen26.01 UrhGMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2024/7384Jus-Extra OGH-Z 2024, 29 Heft 438 v. 30.9.2024

§ 73 UrhG, § 74 UrhG

Der Leistungsschutz erfordert nicht, dass in der Aufnahme eines Lichtbildes eine eigentümliche Gestaltung liegt. Auch eine rein technische Leistung des Lichtbildherstellers genießt Schutz nach § 74 UrhG. Auch das Abfotografieren einer Postkarte (Reproduktionsfoto) kann schutzwürdig sein.

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