§ 73 UrhG
Auch mit Hilfe einer Digitalkamera oder eines Mobiltelefons festgehaltene Abbildungen können Lichtbildschutz genießen.
OGH, 04.04.2024, 4 Ob 52/24m
§ 73 UrhG
Auch mit Hilfe einer Digitalkamera oder eines Mobiltelefons festgehaltene Abbildungen können Lichtbildschutz genießen.
OGH, 04.04.2024, 4 Ob 52/24m