A) "Papa-Monat" im Banken-KV
In verschiedenen KV des Bankensektors wurde der "Papa-Monat" rechtlich verankert. Da diese "Auszeit" exakt 1 Monat dauert (und nicht länger), stellt sich die Frage der korrekten sv-rechtlichen Behandlung, da § 11 Abs 3 ASVG
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iVm § 53 Abs 3 lit c ASVG für diesen Fall vorsieht, dass der Arbeitnehmer die SV-Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile zu tragen hat.