Eine Mutter wollte zwecks Kinderbetreuung einfach nur nach der Karenz bei ihrem bisherigen Arbeitgeber teilzeitbeschäftigt sein. Der Arbeitgeber war einverstanden. Einige Monate später wurde die Mutter gekündigt. Der OGH hatte nun zu beurteilen, ob es sich bei dieser "namenlosen" Teilzeit um eine kündigungsgeschützte Elternteilzeit handelt.