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"Versteckte" Elternteilzeit - kann das denn sein?

JudikaturPVP 2011/58PVP 2011, 207 Heft 8 v. 24.8.2011

Eine Mutter wollte zwecks Kinderbetreuung einfach nur nach der Karenz bei ihrem bisherigen Arbeitgeber teilzeitbeschäftigt sein. Der Arbeitgeber war einverstanden. Einige Monate später wurde die Mutter gekündigt. Der OGH hatte nun zu beurteilen, ob es sich bei dieser "namenlosen" Teilzeit um eine kündigungsgeschützte Elternteilzeit handelt.

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