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Kündigung.

5. OGH – Zivilsachen60.02 AVRAGMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2020/6593Jus-Extra OGH-Z 2020, 2 Heft 396 v. 5.2.2020

§ 2d Abs 4 Z 5 AVRAG

Eine rückersatzschädliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses iSd § 2d Abs 4 Z 5 AVRAG liegt auch dann vor, wenn es vom Arbeitgeber mit einer saisonbedingten Wiedereinstellungszusage gekündigt wird.

OGH, 23.07.2019, 9 ObA 35/19s

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