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Zur gerichtlichen Feststellung einer Dienstpflichtverletzung

EntscheidungsbesprechungAufsatzThomas GarberJAS 2025, 75 - 79 Heft 1 v. 8.4.2025

Tatsachen können nicht Gegenstand einer Feststellungsklage sein. Dies gilt auch für Erklärungen und Äußerungen, mit denen einem anderen etwas kundgetan werden soll. Die gerichtliche Feststellung, keine Dienstpflichtverletzung begangen zu haben, ist unzulässig.

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