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Möglicher Gegenstand einer Grunddienstbarkeit

LiegenschaftsrechtRechtsprechungJudikaturFritz Ibyimmolex 2025/74immolex 2025, 178 - 179 Heft 5 v. 12.5.2025

Nicht jede Duldungs- oder Unterlassungsverpflichtung eines Liegenschaftseigentümers kann zum Gegenstand einer Dienstbarkeit gemacht werden. Unzulässig ist ua eine Beschränkung der rechtsgeschäftlichen Verfügungsgewalt des Liegenschaftseigentümers durch Begründung einer Servitut.

4 Ob 182/24d

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