Seit Geltung des WEG 2002 kann grundsätzlich an allen Kfz-Abstellplätzen selbständiges WE begründet werden; die Begründung von Zubehör-WE daran ist nicht mehr möglich. Davor begründetes Zubehör-WE an einem Kfz-Abstellplatz bleibt allerdings wirksam.
5 Ob 216/24m