Am 27. 2. 2025 hat die neue Dreierkoalition aus ÖVP, SPÖ und NEOS ihr Regierungsprogramm für die 28. Legislaturperiode präsentiert. Der Umfang dieses Programms bricht - ebenso wie die Dauer der vorangegangenen Regierungsverhandlungen - alle Rekorde: Auf insgesamt 211 Seiten wird unter dem Motto "Jetzt das Richtige tun. Für Österreich." und unter der wohl auch die Haltbarkeit dieser Koalition beschwörenden Bezeichnung "Regierungsprogramm 2025 - 2029" eine immense Fülle von Vorhaben und Ankündigungen aufgelistet, denen sehr weitgehend eines gemeinsam ist, nämlich dass sie sehr allgemein gehalten sind und vor ihrer Realisierung erst noch konkreter konturiert werden müssen. Im Folgenden sollen jene Programmpunkte beleuchtet werden, die sich auf das Wohnrecht beziehen. Dabei können nur einige wenige Programminhalte etwas näher behandelt werden, nämlich nur jene, bei denen sich die dahinterstehenden Gestaltungsüberlegungen schon etwas klarer ausmachen lassen. Ein erstes wohnrechtliches Erzeugnis hat die neue Regierung bereits hervorgebracht, nämlich das 4. MILG - doch kann dieser vorgezogene Gesetzgebungsschritt hier aus Platzgründen nicht näher besprochen werden; seine Vorstellung und Bewertung ist bereits und wird noch an anderer Stelle (FN ) geschehen.